Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Geschäftsbedingungen ergänzen die §§651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Reiseveranstalter TrailXperience und den Reisenden. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher Reiseverband) gemäß §38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt.

1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES

Nach Eingang der schriftlichen Anmeldung (Email/ Brief/ Fax) wird die Buchung verbindlich. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigene Verpflichtung einsteht. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von einem gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch TrailXperience als Reiseveranstalter zustande.

2. BEZAHLUNG

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung per Email ist eine Anzahlung fällig. Bei Rechnungsbeträgen unter 500,- € pro Teilnehmer ist der Rechnungsbetrag in einer Summe fällig. Bei Rechnungsbeträgen über 500,- € pro Teilnehmer ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung des Reisepreises ist bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Eventuelle Rücktritts- und Umbuchungskosten sind sofort fällig. Zahlungen aus dem Ausland müssen spesenfrei an TrailXperience erfolgen. Dies ist möglich durch Überweisung per IBAN/ BIC (S.W.I.F.T.). Bei kurzfristigen Buchungen wird die Bankverbindung mit den Reiseunterlagen umgehend per Email zugesandt. Die notwendigen Reise- oder/und Programmunterlagen werden mit der Buchungsbestätigung und Rechnung versendet - ein letztes Update erfolgt ca. 1 Woche vor Reisebeginn per Email.

3. LEISTUNGEN & PREISE

Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Reise- bzw.Programmbeschreibung. Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform. Unsere Preise basieren auf einer Mindestteilnehmerzahl und die in der Beschreibung angegebenen Leistungen beziehen sich auf eine Person.

4. LEISTUNGS- & PREISÄNDERUNGEN

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider treu und Glauben herbeigeführt wurden sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Dementsprechend behalten wir uns Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss aus wichtigem Grund vor. Insbesondere sind das Programm- oder Tourenanpassungen durch den Tourguide vor Ort aufgrund äußerer Umstände (z. B. Wetter- und Naturgewalten) oder Gruppenleistungsfähigkeit. Die Veranstaltungen werden bei jedem Wetter durchgeführt, Ausnahme sind Gewitter. Abgebrochene Touren oder Programme aufgrund von Gewitterneigung oder schlechtem Wetter berechtigen nicht zur Erstattung des Reisepreises oder Teilen davon. Für diesen Fall behalten wir uns vor, Alternativ-Programme (z. B. alternative sportliche Betätigungen, kulturelle Programme etc.) anzubieten. Ebenso behalten wir uns Preisänderungen aus unvorhersehbaren Gründen vor. Preiserhöhungen von mehr als 5 % berechtigen den Teilnehmer zum kostenlosen Rücktritt vom Vertrag.

5. RÜCKTRITT DES REISENDEN, UMBUCHUNGEN, NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN

5.1

Die Teilnehmer können jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Die Stornierung muss schriftlich (Email/ Brief/ Fax) an TrailXperience erfolgen. Tritt ein Teilnehmer vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann TrailXperience Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendungen pauschaliert. Maßgeblich für die Höhe der Stornogebühr ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Wird der stornierte Teilnehmerplatz von dem Teilnehmer sofort mit einem anderen geeigneten Teilnehmer nachbesetzt, fallen keine Stornokosten an. Bei Nichtbesetzung des Teilnehmerplatzes staffelt sich die Höhe des pauschalen Ersatzanspruches vom Reisepreis vor Programm- bzw. Reisebeginn wie folgt:

bei Camps/Reisen mit Übernachtung:

bei Kursen/Camps und Workshops ohne Übernachtung:

Unabhängig von dieser Staffelung müssen mögliche entstandene Kosten vollständig ersetzt werden - gleichwohl kann der Teilnehmer nachweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist als die in Rechnung gestellten Stornokosten.

5.2

Auf die Berücksichtigung von Änderungswünschen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels sowie die Beförderungsart besteht nach Vertragsschluss kein Rechtsanspruch. Sie sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag unter den oben genannten Bedingungen (Rücktrittsentschädigung) und nachfolgender Neuanmeldung möglich, soweit verfügbar. Sind indessen Umbuchungen aufgrund nur geringfügiger Änderungen möglich und werden diese durchTrailXperience akzeptiert, so ist hierfür eine Bearbeitungsgebühr von 25,- EUR je Änderungsvorgang fällig.

5.3

Bis zu Reisebeginn kann der Teilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Wir können diesem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seine Teilnahme gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der ursprüngliche Teilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Wechsel der Person entstehenden Mehrkosten in Höhe einer Kostenpauschale von 25,- EUR.

5.4

Nimmt der Teilnehmer aus zwingenden Gründen während der Reise einzelne Leistungen nicht in Anspruch oder beendet er aus zwingenden Gründen die Reise, kann eine Teilerstattung nur dann vorgenommen werden, wenn uns Aufwendungen erspart bleiben.

6. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN REISEVERANSTALTER

TrailXperience kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

6.1

Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt TrailXperience aus zuvor genannten Gründen, so bleibt der Anspruch von TrailXperience auf den Reisepreis unberührt; TrailXperience muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die TrailXperience aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der TrailXperience von den Leistungsträgern gutgemachten Beträge.

6.2

Bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist TrailXperience verpflichtet, die Teilnehmer unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Die Teilnehmer erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, wird TrailXperience die Teilnehmer unterrichten.

6.3

Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen. Diese Versicherung bietet jedes gängige Versicherungsbüro an, kann aber auch von uns vermittelt werden (siehe Homepage).

7. GEWÄHRLEISTUNG/OBLIEGENHEIT DES TEILNEHMERS

7.1

Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen, evtl. bei der Reise auftretende Mängel, unverzüglich und in deutlicher Form der Reiseleitung bzw. dem Guide mitzuteilen und dort Abhilfe zu verlangen. Ist von TrailXperience keine örtliche Reiseleitung eingesetzt und nach den vertraglichenVereinbarungen auch nicht geschuldet (s. hierzu Reiseausschreibung), so ist der Reiseteilnehmer verpflichtet, TrailXperience direkt unter der in der Reisebestätigung bezeichneten Adresse, Telefon- und Email-Adresse unverzüglich Nachricht über die Beanstandungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, verliert er den Anspruch auf Minderung.

7.2

Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Teilnehmer den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, TrailXperience erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst dann zulässig, wenn TrailXperience bzw. einem Beauftragten eine ausreichend bestimmte, angemessene Frist gesetzt wurde und diese verstrichen ist, ohne dass Abhilfe geleistet wurde. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns oder dem Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt ist.

8. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG

8.1

Unsere vertragliche Haftung für Schäden - die nicht Körperschäden sind - ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder

b) soweit wir für, einen dem Reisenden entstandenen Schaden, allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

8.2

Für alle gegen uns gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden bis 4100,00 EUR; übersteigt der 3-fache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des 3-fachen Reisepreises beschränkt.

8.3

Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die lediglich als Fremdleistungen vermittelt werden (z. B. Unterkünfte, Beförderungsleistungen zum Reiseziel etc.), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Teilnehmer erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistung sind. Wir haften jedoch

a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,

b) wenn für einen Schaden des Teilnehmers die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten unsererseits ursächlich hierfür sind.

8.4

Ein Schadenersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen aufzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

9. AUSRÜSTUNG

Die Sicherheitsausrüstung für Fahrradtouren-/ veranstaltungen wird durch uns nicht gestellt, es sei denn es wird in der Programmbeschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen. Jeder Teilnehmer muss diese daher selbst mitbringen. Sie muss mindestens bestehen aus Helm, Fahrradhandschuhen, geschlossenen Schuhen, sowie wetterfester Kleidung. Der Teilnehmer erkennt an, dass wir berechtigt sind, diesen von einzelnen oder ganzen Leistungen auszuschließen, falls er nicht über obige Mindestausrüstung verfügt oder nicht bereit ist, diese nach unseren Anweisungen zu tragen. Eine Leistungserstattung findet für diesen Fall nicht statt. Desweiteren muss selbstständig für die Versorgung mit Flüssigkeit und Nahrungsmitteln gesorgt werden.

10. HINWEIS AUF BESONDERE RISIKEN

Der Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigte werden darauf hingewiesen, dass es sich bei Rad- und Mountainbike-Touren um Aktivitäten handelt, bei denen ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht (Sturzgefahr etc.), dass auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung nicht vollkommen reduziert oder ausgeschlossen werden kann. Auch ist zu beachten, dass im Gebirge, vor allem in abgelegeneren Regionen, aufgrund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur im sehr eingeschränkten Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Erziehungsberechtigte minderjähriger Teilnehmer müssen dafür Sorge tragen, hierauf besonders hinzuweisen und die Teilnehmer zu eigenverantwortlichen wie umsichtigen Verhaltensweisen anzuweisen, wie auch darauf einzuwirken, unseren Weisungen strikt Folge zu leisten. Der Teilnehmer hat in Anbetracht dieser Risiken ferner für ausreichende Versicherung (Kranken-, Unfall-, Haftpflichtversicherung) für Leistungen im In- und Ausland Sorge zu tragen. Wir als Tourguides sind selbstverständlich haftpflichtversichert.

11. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert wurde. Die Verjährungsfrist der Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB beträgt ein Jahr.

12. ABTRETUNGSVERBOT

Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen des Reisenden gegen uns an Dritte. Das Abtretungsverbot betrifft sämtliche Ansprüche aus dem Reisevertrag im Zusammenhang damit, sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der vorbezeichneten Ansprüche des Teilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.

13. PASS-, VISA-, ZOLL-, DEVISEN- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN

Wir informieren die Teilnehmer über die, für deutsche Staatsbürger jeweils geltenden Bestimmungen, für die Einreise in das Urlaubsland und die zu beachtenden Gesundheitsbestimmungen. Diese Informationen gelten für deutsche Staatsbürger, bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. In der Person des Teilnehmers begründete persönliche Verhältnisse (z. B. doppelte Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit etc.) können dabei nicht berücksichtigt werden. Für diese Personen, sowie Angehörige anderer Staaten, gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn uns der Teilnehmer mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben. Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller, für die Durchführung der Reise wichtiger Vorschriften, selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Teilnehmers, ausgenommen wenn sie durch eine schadhafte Falsch- oder Nichtinformation unsererseits bedingt sind.

14. ALLGEMEINES

Alle Preise sind in Euro angegeben. Veranstaltungen können noch kurzfristig vor Beginn, sogar während der Durchführung abgeändert werden - bei z. B.:

Sollte eine Abänderung eintreten, ist es weder als Mangel noch Leistungsverlust anzusehen. Wir haften nicht für Folgeschäden/Kosten jeglicher Art. Die Veranstaltungen erfolgen, wenn nicht anders gekennzeichnet, in Eigenanreise. Die Berechtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Die angegebenen Fahrzeiten wurden nach durchschnittlichen Verkehrsverhältnissen festgelegt und sind ohne Gewähr. Für Verspätungen und damit entstehenden Folgen und Kosten haften wir nicht.

15. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages, einschließlich der Geschäftsbedingungen, hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Sollten einzelne Bedingungen unwirksam sein, so gilt an deren Stelle jeweils diejenige Klausel als wirksam vereinbart, die der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.

16. INSOLVENZSCHUTZ

Gemäß § 651 k BGB erfolgte eine Insolvenzabsicherung bei der TAS (Touristik Assekuranz Service).

17. GERICHTSSTAND

Der Teilnehmer kann uns nur an unserem Sitz verklagen. Für Streitigkeiten und Klagen gegen uns als Reiseveranstalter ist Gerichtsstand: Landsberg am Lech/Augsburg. Für Klage unsererseits gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz unserer Firma maßgebend.

Reiseveranstalter ist:

TrailXperience GbR
Mathias Marschner
Kienbergstraße 8
87459 Pfronten

Inhaber: Mathias Marschner

18. COPYRIGHT

Das TrailXperience Homepage-Layout, die verwendeten Grafiken und Bilder, die Sammlung von Beiträgen sowie einzelne Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung ist ohne ausdrückliche Genehmigung von TrailXperience nicht gestattet. Eine, auch nur teilweise Nutzung von Inhalten, muss im Vorfeld schriftlich mit TrailXperience abgeklärt werden. Alle Rechte behält sich das Unternehmen vor.

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